Ab dem 1. Juli 2024 wird die Abrechnung der Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten erfolgen. Damit Sie Ihr gewohntes TV-Programm weiterhin nutzen können, müssen Sie rechtzeitig selbst aktiv werden und einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

Derzeit wird Ihr Kabelanschluss noch über einen Sammelvertrag von der SBIK GmbH bereitgestellt. Die Kosten wurden bislang über Ihre Mietnebenkosten abgerechnet. Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die ab dem 1. Juli 2024 gilt, ist diese Umlage jedoch nicht mehr zulässig.
Das bedeutet konkret: Ihre kabelgebundene TV-Versorgung wird automatisch abgeschaltet. Wenn Sie auch künftig Fernsehen möchten, schließen Sie bitte zeitnah einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl ab.
So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:
- Geben Sie Ihre Adresse in einem dafür vorgesehen Tool bei Ihrem Versorger ein.
- Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
- Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
- Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.
Allgemeine Information zum Telekommunikationsgesetz (TKG)
Bereits zum 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, um den Breitbandausbau voranzutreiben und Verbraucherrechte zu stärken. Ein wesentlicher Punkt betrifft nun die Bereitstellung von Kabelanschlüssen in Mietwohnungen.
- Bisher:
Die SBIK hat mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen. Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Mietverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür legt Vonovia auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung um. - Ab dem 01.07.2024:
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist diese Umlage der Kosten nicht mehr zulässig (bis spätestens 30.06.2024) und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.
Für Fragen oder weiterführende Tipps steht Ihnen das Team der SBIK GmbH gern zur Seite. Gemeinsam machen wir Ihren Außenbereich bereit für die schönste Zeit des Jahres.
Ihre SBIK GmbH
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